Stornierung und Erstattung

Stand: 11. September 2026. Vertragspartnerin ist die HKD-Services GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 38, 30629 Hannover (Marke Zweitklar).

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 312g BGB besteht deshalb nicht. Für Stornierung, Beanstandung und Erstattung gilt das Folgende.

Grundpreis und Auftragsprüfung

Mit Ihrer Bestellung beauftragen Sie den Grundpreis. Er enthält die Auftragsprüfung: den Abgleich, ob Sie für den benannten Shop verantwortlich sind, die Zählung Ihres Shops mit Zuordnung jedes Erzeugnisses zu seiner Warenart und das Angebot, in dem jede Seite und jedes Erzeugnis einzeln steht. Die Auftragsprüfung beginnt mit der Bestellung und wird mit jeder Bestellung erbracht.

Teilen Sie uns vor Beginn der Prüfung mit, dass Sie keine Prüfung wünschen, endet der Auftrag. Der Grundpreis bleibt als Vergütung für die Auftragsprüfung geschuldet; für die gewählten Seiten und Erzeugnisse wird nichts berechnet.

Kann die Verantwortlichkeit für den Shop nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung nachgewiesen werden, endet der Auftrag. Eine Prüfung findet dann nicht statt, ein Bericht wird nicht erstellt. Die Auftragsprüfung ist erbracht und bleibt berechnet.

Nach Beginn der Prüfung

Nach Beginn der Prüfung ist eine Stornierung nicht mehr möglich, weil die Leistung mit dem Prüflauf erbracht wird; eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 5 Abs. 6 AGB). Den Beginn des Prüffensters teilen wir Ihnen vorher mit.

Beanstandungen am Bericht

Beanstandungen am gelieferten Bericht richten Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zugang an info@zweitklar.de, unter Angabe der betroffenen Befundnummer. Ist eine Beanstandung berechtigt, bessern wir nach; gelingt das nicht, erstatten wir den auf die betroffene Position entfallenden Betrag.

Laufende Begleitung

Die laufende Begleitung hat eine Mindestlaufzeit von drei oder zwölf Monaten, je nach gewählter Laufzeit, und ist danach mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Bereits gezahlte Monate werden nicht anteilig erstattet. Endet eine Zwölfmonats-Begleitung vorzeitig, verfallen die noch nicht angerechneten Anteile der Anrechnung aus der Erstprüfung; bereits angerechnete Anteile fordern wir nicht zurück. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.