Kurz gesagt: Antworten auf die Fragen, die uns vor einer Prüfung am häufigsten gestellt werden. Jede Antwort gilt so, wie sie hier steht; was eine rechtliche Bewertung verlangt, ist keine Frage an uns, sondern an Ihren Anwalt.
Was macht der Prüfdienst?
Wir gleichen die Inhalte Ihres Onlineshops mit drei Quellen ab: mit den Unterlagen, die Sie vorlegen, mit Einträgen öffentlicher Register und mit dem Wortlaut der Vorschriften, die in den von Ihnen gewählten Modulen benannt sind. Buchbar sind derzeit das Verpackungsregister, die Nachweise zu Bildern und Texten und je Erzeugnis die Fachmodule für Chemie und Reinigung, Textil, Lebensmittel, Elektro und Batterien, Kosmetik, Spielzeug, Energielabel und Gebrauchtware. Fünf weitere Module lassen wir gerade anwaltlich einordnen. Bewertungen und Garantiewerbung, Werbe- und Umweltaussagen, Markenrecht und Testwerbung gehören nicht zu unserer Leistung, weil sie eine rechtliche Bewertung verlangen. Die vollständige Liste steht unter Leistungen und Preise.
Für wen ist der Abgleich gedacht?
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die einen Onlineshop betreiben und wissen wollen, was heute in ihrem Shop steht und wo es von ihren eigenen Unterlagen und von Registereinträgen abweicht. Typisch sind Hersteller und Händler mit fünf bis hundert Erzeugnissen, die keine eigene Rechtsabteilung haben. Wir arbeiten ausschließlich am eigenen Shop des Auftraggebers; vor Annahme gleichen wir ab, ob der Besteller für den Shop verantwortlich ist.
Was kostet das?
Der Grundpreis für die Erstprüfung beträgt 290 € netto je Shop. Er enthält die Auftragsprüfung, Rechtstexte, Bestellstrecke und Kasse sowie 25 Einheiten, also Seiten oder einfache Erzeugnisse. Jede weitere Seite oder jedes einfache Erzeugnis kostet 5 €, Erzeugnisse mit Fachmodul (Textil, Elektro und Batterien, Spielzeug, Lebensmittel, Energielabel) 10 €, Chemie und Kosmetik 15 €. Marktplätze 99 € Grundpreis je Kanal zuzüglich jedes Angebot nach Warenart ab dem ersten, Nachprüfung 2,50 € je beanstandete Position, laufende Begleitung 39 € im Monat plus 1 bis 3 € je überwachte Einheit. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Sie wählen nach unserer Zählung im Angebot, welche Seiten, Erzeugnisse und Module geprüft werden.
Worin unterscheidet sich das von einem automatischen Abmahn-Scanner?
Ein Scanner vergleicht Ihre Seiten mit einem Katalog riskanter Wörter und meldet Treffer. Wir legen Ihre Seite, Ihre eigene Unterlage (Etikett, Sicherheitsdatenblatt, Herstellerangabe) und den Wortlaut der im Modul benannten Vorschrift nebeneinander und halten fest, was übereinstimmt und was abweicht, mit Fundort, Belegzitat und Fassungsdatum. Der Abgleich läuft in zwei getrennten Durchläufen, die gegeneinander geprüft werden, und jeder Bericht wird von einer benannten Person freigegeben. Ein Scanner kostet ab rund 9 € im Monat oder ab rund 25 € einmalig, weil er Sekunden braucht; unser Abgleich braucht Stunden und eine Person. Einzelheiten stehen auf der Seite „Prüfung, Scanner, Rechtstexte-Paket oder Anwalt?“.
Ersetzt das einen Anwalt?
Nein, und es soll es auch nicht. Wir stellen Tatsachen fest: was in Ihrem Shop steht, was in Ihrer Unterlage oder im Register steht, und wo beides voneinander abweicht. Wir sagen nicht, ob eine Angabe zulässig ist, ob eine Pflicht erfüllt ist oder was aus einer Abweichung folgt. Felder, die eine rechtliche Bewertung verlangen, nehmen wir gar nicht erst auf. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, ist ein Anwalt der richtige erste Schritt.
Warum bieten Sie manche Felder nicht an?
Weil dort ein Abgleich nicht genügt. Ob eine Werbeaussage insgesamt irreführt, ob ein Rabattcode ein Gewinn im Sinne des Gesetzes ist oder ob eine Bewertungsdarstellung den Anforderungen genügt, lässt sich nicht durch Nebeneinanderlegen beantworten. Es verlangt, den Aussagegehalt zu bestimmen und rechtlich zu bewerten. Das ist Sache eines Rechtsanwalts. Wir haben unseren Leistungszuschnitt anwaltlich prüfen lassen und diese Felder deshalb herausgenommen.
Was ist ein Stichtagsbericht?
Ein Bericht, der festhält, was an einem bestimmten Tag in Ihrem Shop stand und gegen welche Unterlagen, Register und Normfassungen mit Datum es abgeglichen wurde. Teil A enthält die Prüfpunkte, jeder mit Fundort, Belegzitat und einem von vier Ergebnissen: Übereinstimmung, Abweichung, Angabe nicht gefunden, nicht feststellbar. Eine Ampel verwenden wir nicht, weil rot und gelb ein Urteil nahelegen, das wir nicht fällen. Teil B nennt zu jeder Abweichung die weiteren Stellen im Shop, an denen dieselbe Angabe vorkommt. Was Sie nicht gewählt haben, steht im Bericht namentlich als nicht abgeglichen; ein Teilabgleich ist kein Ganzschutz, und der Bericht sagt das auch so.
Wie läuft das ab und wie lange dauert es?
Sie bestellen den Grundpreis und nennen dabei Ihre Shop-Adresse, Ihre Marktplätze und Ihre Unterlagen. Wir gleichen ab, ob Sie für den Shop verantwortlich sind, zählen den Shop, ordnen jedes Erzeugnis seiner Warenart zu und senden Ihnen ein Angebot mit jeder Seite und jedem Erzeugnis einzeln, daneben die Module, die für diese Warenart zur Wahl stehen. Sie wählen beides aus. Das Angebot nennt Ihr Prüffenster, das unsere tatsächliche Auslastung berücksichtigt; wird früher fertig, rücken Sie vor. Danach erhalten Sie den Bericht, korrigieren, und wir gleichen die betroffenen Positionen erneut ab.
Ich habe meinen Shop mit einer KI gebaut. Was sollte ich ansehen?
Ein Assistent, der Shoptexte schreibt, kennt den deutschen Rechtsstand oft nicht mit Datum und weiß nichts von Ihren Erzeugnissen. Die Seite „Shop mit KI gebaut?“ führt die Pflichten auf, die dabei erfahrungsgemäß untergehen, jeweils mit Fundstelle, damit Sie selbst nachsehen können. Was davon unser Abgleich abdeckt, steht unter Leistungen und Preise; ein Teil der dort genannten Punkte gehört zu den Feldern, die wir nicht anbieten.
Was ändert sich am 27.09.2026?
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2026 I Nr. 43) tritt in Kraft. Neu im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG sind unter anderem: allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ ohne nachweisbare anerkannte Umweltleistung (Nr. 4a), Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurden (Nr. 2a), Klimaneutralität durch Kompensation (Nr. 4c), gesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des Angebots (Nr. 10a) und irreführende Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates (Nr. 23d). Am selben Tag treten neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 28). Berichte mit Stichtag vor dem 27.09.2026 nennen beide Rechtsstände.
Prüfen Sie auch Angebote bei Amazon, eBay oder anderen Marktplätzen?
Ja, als eigene Position je Kanal: 99 € Grundpreis für den Kanal, dazu jedes Angebot nach Warenart zu denselben Preisen wie im Shop, also 5, 10 oder 15 €, ab dem ersten Angebot. Die 25 Einheiten aus dem Grundpreis der Erstprüfung gelten auf Marktplätzen nicht. Marktplatz-Angebote laufen an der Shop-Pflege vorbei; wer nur den Shop bereinigt, lässt seine Angebote dort unverändert stehen. Wir gleichen die Angebote desselben Anbieters mit denselben Modulen ab, einschließlich Grundpreisfeld, Kennzeichnungsfeldern und Kontokennzeichnung.
Bekomme ich Rechtstexte von Ihnen?
Nein. Wir vergleichen die Texte, die Sie haben, mit dem Wortlaut des amtlichen Musters und halten fest, wo sie davon abweichen. Der Bericht enthält keine Ersatztexte und keine Beurteilung, ob eine Abweichung zulässig ist. Wenn Sie möchten, setzen wir Korrekturen als gesonderte Leistung um, Position für Position und jede einzeln von Ihnen freigegeben.
Was passiert mit meinen Daten und Unterlagen?
Ihr Bericht geht nur an Sie. Ihre Unterlagen werden nur für Ihre Prüfung verwendet, nicht für andere Kunden, nicht für Werbung und nicht als Trainingsmaterial, auch nicht bei den Prüfwerkzeugen, die wir einsetzen. Shopinhalte und Belege löschen wir drei Monate nach dem Bericht, Bericht und Zählung nach drei Jahren. Einen Bericht über einen fremden Shop gibt es nicht, von niemandem; wir prüfen nur im Auftrag des Verantwortlichen.
Kann ich nur einen Teil meines Shops abgleichen lassen?
Ja. Nach unserer Zählung erhalten Sie ein Angebot mit jeder Seite und jedem Erzeugnis einzeln, mit Warenart und Preis, und haken an, was abgeglichen werden soll und mit welchen Modulen. Nicht gewählte Seiten, Erzeugnisse und Module stehen im Bericht namentlich als nicht abgeglichen. Innerhalb von drei Monaten nach dem Bericht können Sie weitere Erzeugnisse zum Erzeugnispreis nachbestellen, ohne neuen Grundpreis.
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