Wer uns prüfen lässt, zeigt uns Schwachstellen. Das verlangt Vertrauen, und Vertrauen verdient klare Zusagen:
- Ihr Bericht geht nur an Sie. Als Datei an die im Auftrag genannte E-Mail-Adresse. Keine Weitergabe, keine Auswertung für andere Kunden, keine Zusammenarbeit mit Personen, die Ansprüche gegen Sie geltend machen.
- Ihre Unterlagen werden nur für Ihre Prüfung verwendet. Nicht für andere Kunden, nicht für Werbung, nicht als Trainingsmaterial, auch nicht bei den Prüfwerkzeugen, die wir einsetzen.
- Wir nehmen nur, was die Prüfung braucht: öffentlich sichtbare Shopinhalte und die Belege, die Sie uns übergeben.
- Löschfristen: Shopinhalte und Belege drei Monate nach dem Bericht, bei laufender Begleitung drei Monate nach deren Ende; Bericht und Zählung drei Jahre, damit Beanstandungen, Nachprüfungen und Nachbestellungen bearbeitet werden können. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
- Verschwiegenheit ist Betriebsprinzip: verschlüsselte Speicherung, geregelte Datensicherung, dokumentierte Zugriffsregeln, jede Person mit Zugang schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Ihre Rezeptur wollen wir nicht. Herstellungswissen nehmen wir grundsätzlich nicht an; versehentlich übersandte Unterlagen dieser Art löschen wir ungelesen und vermerken nur den Vorgang.
- Keine Prüfung hinter Ihrem Rücken. Wir prüfen nur im Auftrag des Verantwortlichen und gleichen das vor jeder Prüfung ab. Einen Bericht über einen fremden Shop gibt es nicht, von niemandem.
Soweit wir bei der Prüfung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.