Wir gleichen die Produktkommunikation von Onlineshops mit drei Quellen ab: den Unterlagen, die Sie uns vorlegen, den Einträgen öffentlicher Register und dem Wortlaut der Vorschriften, die in den von Ihnen gewählten Modulen benannt sind. Das geschieht in zwei getrennten Durchläufen durch Sprachmodelle verschiedener Anbieter, mit anschließendem Abgleich und einer Freigabe jedes Berichts durch eine benannte Person. Was aus einer festgestellten Abweichung rechtlich folgt, sagen wir nicht.
Der Weg in fünf Schritten
1. Auftrag. Sie bestellen den Grundpreis von 290 € und nennen uns dabei Ihre Shop-Adresse, die Marktplätze, auf denen Sie anbieten, und welche Unterlagen Sie haben. Das dauert zwei Minuten. Noch nehmen wir keine Aufträge an; wer benachrichtigt werden möchte, wenn es losgeht, kann sich vormerken lassen.
2. Auftragsprüfung und Angebot. Wir gleichen ab, ob Sie für den Shop verantwortlich sind, zählen den Shop und ordnen jedes Erzeugnis seiner Warenart zu. Sie erhalten ein Angebot, in dem jede Seite und jedes Erzeugnis einzeln steht, mit Preis. Sie haken an, was geprüft werden soll. Rechtstexte, Bestellstrecke und Kasse sind immer dabei, dazu 25 Einheiten im Grundpreis. Das Angebot gilt 14 Tage und nennt Ihr Prüffenster.
3. Erstprüfung. Zwei Sprachmodelle verschiedener Anbieter bearbeiten denselben Auftrag getrennt voneinander, jedes mit demselben Prüfkatalog und denselben Unterlagen. Nur was dem Abgleich standhält, kommt in den Bericht. Ergebnis ist ein Stichtagsbericht: jeder Prüfpunkt mit Belegzitat, Fundort, verglichener Quelle und Ergebnis. Was Sie nicht gewählt haben, steht im Bericht als nicht abgeglichen.
4. Umsetzung und Nachprüfung. Sie arbeiten die Positionen ab; der Bericht ist so geschrieben, dass das ohne Rückfragen geht. Auf gesonderten Auftrag übernehmen wir die Umsetzung, Position für Position und jede einzeln von Ihnen freigegeben. Danach prüfen wir die beanstandeten Positionen nach, 2,50 € je Position, damit schwarz auf weiß steht, was behoben ist.
5. Laufende Begleitung. Auf Wunsch monatlich: 39 € Grundpreis und 1 bis 3 € je überwachter Einheit. Wir prüfen gegen den letzten Stand, beobachten Rechtsänderungen und melden Ihnen, was Ihren Shop betrifft. Die Nachprüfung ist enthalten. Jede Monatsmeldung weist aus, welcher Bestand überwacht wird; eine Teilüberwachung ist kein Ganzschutz.
Ihr Prüffenster
Mit dem Angebot erhalten Sie ein Zeitfenster, das unsere tatsächliche Auslastung berücksichtigt. Wird früher fertig, rücken Sie vor. Muss sich das Fenster doch nach hinten verschieben, sagen wir Ihnen das unaufgefordert und nennen ein neues Datum.
Damit hier nichts versprochen wird, was die AGB nicht halten: Die genannten Termine sind Liefertermine, keine Fixtermine (§ 7 Abs. 2 unserer AGB). Ein Fixtermin würde bedeuten, dass der Vertrag mit dem Termin steht und fällt; das sagen wir nicht zu. Wir planen gegen das Fenster und halten es in aller Regel ein.
Und was mache ich mit dem Bericht?
Genau das fragen sich die meisten vor dem ersten Abgleich. Deshalb hat jeder Bericht zwei Teile: Teil A hält je Prüfpunkt fest, was verglichen wurde, wo es steht und ob die verglichenen Angaben übereinstimmen. Teil B nennt zu jeder Abweichung die weiteren Stellen im Shop, an denen dieselbe Angabe vorkommt, damit Sie beim Ändern keine übersehen. Was Sie ändern, entscheiden Sie. So sieht das aus (Muster mit Beispieldaten):
PRÜFPUNKT 07 · /products/beispiel-reiniger · Registerkarte Inhaltsstoffe · Ergebnis: NICHT FESTSTELLBAR
Verglichen: das abgebildete Etikett gegen den Wortlaut von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 648/2004. Teil A der Anhangs nennt eine Internetadresse für das Datenblatt der Bestandteile, Teil D nennt das Bereithalten des Datenblatts im Internet; beide Wortlaute stehen im Anhang dieses Berichts. Auf dem abgebildeten Etikett ist keine Internetadresse zu sehen. Ob ein Datenblatt im Internet bereitgehalten wird, ist von außen nicht feststellbar.
Weitere Stellen im Shop mit demselben Etikettbild: /collections/reiniger, Produkt-Schema der Seite. ☐ geändert am ____
PRÜFPUNKT 12 · Etikett-Druckbild · Ergebnis: ABWEICHUNG
Verglichen: das Etikett-Druckbild gegen den Wortlaut von Artikel 17 Absatz 1 der CLP-Verordnung. Die Aufzählung dort führt unter Buchstabe e das Signalwort auf; der Wortlaut steht im Anhang dieses Berichts. Auf dem Druckbild steht der Gefahrenhinweis H319. Ein Signalwort steht dort nicht.
Weitere Stellen im Shop mit demselben Druckbild: /products/beispiel-reiniger, /collections/reiniger. ☐ geändert am ____
Am Ende von Teil B steht immer die Nacharbeit, denn eine geänderte Angabe lebt oft weiter, ohne dass Sie es sehen:
- Alle Fundorte derselben Aussage prüfen: Produktseite, Kollektions- und Themenseiten, strukturierte Daten (FAQ- und Produkt-Schema), maschinenlesbare Dateien, automatisierte E-Mails.
- Google Search Console: für jede geänderte Seite die URL-Prüfung aufrufen und „Indexierung beantragen“, sonst zeigt Google unter Umständen noch wochenlang Suchergebnis-Ausschnitte mit dem alten Wortlaut.
- Bing Webmaster Tools: dieselben Adressen unter „URL übermitteln“ einreichen. Bing speist auch Copilot und DuckDuckGo, und es zieht den alten Stand sonst noch länger mit als Google.
- Marktplatz-Listungen (z. B. Amazon) getrennt korrigieren, Shop-Änderungen wirken dort nicht automatisch.
- Abschluss: die Nachprüfung gleicht gegen den Erstbericht ab und dokumentiert, was behoben ist.
Was wir heute abgleichen, und was nicht
Buchbar sind die Module, die eine Angabe in Ihrem Shop mit einem Registereintrag oder mit einer Unterlage von Ihnen vergleichen: das Verpackungsregister, die Nachweise zu Bildern und Texten, und je Erzeugnis die Fachmodule. Im Chemie-Gebiet ist das am weitesten getrieben, dort gleichen wir Seite und Etikett gegen Ihr Sicherheitsdatenblatt, gegen die Einstufung und gegen den UFI ab. Textil, Lebensmittel, Elektro und Batterien, Kosmetik, Spielzeug, Energielabel und Gebrauchtware arbeiten nach demselben Verfahren, noch nicht in derselben Tiefe.
Nicht buchbar sind derzeit fünf Module, bei denen wir anwaltlich klären lassen, ob die bloße Feststellung des Vorhandenseins einer vorgeschriebenen Angabe ein Abgleich bleibt: Preisangaben und Grundpreis, Barrierefreiheit, Widerruf und AGB, Bestellstrecke, Anbieterkennzeichnung und Datenschutz.
Nicht Teil unserer Leistung sind Bewertungen und Garantiewerbung, Werbe- und Umweltaussagen, Markenrecht und Testwerbung. Diese Felder verlangen, den Aussagegehalt einer Werbung zu bestimmen und rechtlich zu bewerten. Das tun wir nicht. Die vollständige Liste mit dem, was jedes Modul vergleicht, steht unter Leistungen und Preise.
Wer beauftragen kann
Wir prüfen ausschließlich den eigenen Shop des Auftraggebers. Vor Annahme gleichen wir ab, ob Sie für die genannte Shop-Domain verantwortlich sind, anhand Ihrer Bestelldaten und des Impressums Ihres Shops. Im Zweifel senden wir eine Bestätigung an die dort genannte Adresse oder bitten um einen kurzen Nachweis-Code in Ihrem Shop. Kann die Verantwortlichkeit nicht innerhalb von 14 Tagen nachgewiesen werden, endet der Auftrag; die Auftragsprüfung bleibt berechnet, eine Prüfung findet nicht statt. Einen Bericht über einen fremden Shop gibt es nicht, von niemandem.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Wer bei uns prüft
Die beiden Prüfdurchläufe machen Sprachmodelle, nicht Menschen. Wir setzen dafür Modelle zweier verschiedener Anbieter ein, jedes mit demselben Prüfkatalog, getrennt voneinander. Menschen kommen danach: beim Abgleich der beiden Ergebnisse und bei der Freigabe des Berichts, die eine namentlich benannte Person erteilt und verantwortet. Was mit Ihren Inhalten dabei geschieht, welche Anbieter beteiligt sind und auf welcher Rechtsgrundlage, steht in Ziffer 9 unserer Datenschutzerklärung. Die Freigabe erteilt Jennifer Kluge, Prokuristin der HKD-Services GmbH.
Ihre Daten und Berichte gehen durch wenige, sorgfältig ausgewählte Hände. Berichte erstellt und gibt ausschließlich geschultes, regelmäßig unterwiesenes Personal frei. Jede Person mit Zugang zu Kundendaten und Berichten wird vor Aufnahme der Tätigkeit auf Zuverlässigkeit geprüft, einschließlich Führungszeugnis, und ist schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Unsere eigene Arbeit kontrollieren wir mit verdeckten Stichproben.
Wo wir prüfen
Verglichen wird gegen die Unterlagen, die Sie vorlegen, gegen öffentliche Register und gegen den Wortlaut der Vorschriften, die in den gewählten Modulen benannt sind, jeweils in der am Stichtag geltenden Fassung. Wir legen diese Quellen nebeneinander und halten fest, wo sie voneinander abweichen; wir wenden sie nicht auf Ihren Fall an. Abgeglichen wird das an den deutschen Markt gerichtete Angebot Ihres Shops; entscheidend ist die Ausrichtung (Lieferländer, Währung), nicht die Sprache der Seiten. Angebote oder Lieferungen in andere Staaten (etwa Österreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich) unterliegen dort eigenem Recht und sind nicht Gegenstand der Prüfung. Fremdsprachige Fassungen Ihres deutschen Angebots prüfen wir auf Wunsch als eigene Position, einschließlich der Frage, ob Pflichtangaben in deutscher Sprache vorliegen.
Was wir nicht tun
Wir sagen nicht, ob eine Angabe zulässig ist, ob eine Pflicht erfüllt ist oder was aus einer Abweichung folgt. Wir beraten nicht zur Rechtslage im Einzelfall. Der Bericht hält Abweichungen fest, mehr nicht.
Wir suchen uns auch nicht selbst aus, was an Ihrem Shop prüfungsbedürftig ist. Sie wählen die Module vor Beginn aus der veröffentlichten Liste. Was nicht gewählt ist, wird nicht angesehen und steht im Bericht als nicht abgeglichen.
Von uns aus ändern wir nichts in Ihrem Shop. Die Umsetzung ist eine gesonderte Leistung: Sie beauftragen sie eigens und geben jede Position einzeln frei. Ohne diesen Auftrag liefern wir dokumentierte Abweichungen mit Belegen; Entscheidung und Umsetzung bleiben bei Ihnen.
Vormerken — wir melden uns, sobald wir Aufträge annehmen
Weiterlesen: Prüfung, Scanner, Rechtstexte-Paket oder Anwalt? · Fragen und Antworten · Shop mit KI gebaut?